Mehrwertsteuer auf Musikunterricht?

Gesetzesänderung in Vorbereitung:
Schüler/innen sollen evtl. ab Januar Mehrwertsteuer für ihren Musikunterricht zahlen
Bisher ist das MusiCeum – wie auch kommunale Musikschulen und Volkshochschulen – von der Pflicht zur Erhebung von Mwst befreit. Damit soll möglichst großen Teilen der Bevölkerung die Teilnahme an Bildungsangeboten ermöglicht werden. Voraussetzung für diese Befreiung ist jeweils der Nachweis von hohen Qualitätsstandards.
Die Bundesregierung bereitet gerade die Neuformulierung des Ge­setzes
 „Zur wei­te­ren steu­er­li­chen För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät und zur Än­de­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten“ vor.
In diesem Rahmen (s. Gesetzestext – Link unten) geht es eigentlich gar nicht um Musikschulen. Und so könnte quasi fast nebenbei im Schlepptau der Änderungen die Pflicht zur Erhebung von Mehrwertsteuer auf Musikunterricht schon ab dem 1.1.2020 einführt werden.
Das beunruhigt uns sehr, nicht nur, weil es so kurzfristig ist, sondern auch weil dann  unsere Unterrichtsgebühren um die Mwst von 19% steigen müssten. Und ebenso die aller übrigen Anbieter nichtberuflicher Bildung, kommunal oder privat.
Viele Bildungsverbände, so der Deutsche Tonkünstlerverband DTKV, der Verband deutscher Musikschulen VdM, der Bundesverband der freien Musikschulen bdfm  und der Dt. Musikrat haben sich für die Beibehaltung der bisherigen Praxis einer Befreiung ausgesprochen und offenbar bereits erfahren. Der Bundesrat hat sich offenbar bereits für die Beibehaltung der Befreiungen ausgesprochen.
Noch ist aber im Bundestag nichts entschieden.
Mehr erfahren Sie zum Beispiel auf der Seite unseres Musikschulverbands bdfm (klicken) und der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Wir hoffen alle gemeinsam auf Fortsetzung des Gewohnten.

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Über Anne Pape

Anne Pape, Musikerin, Lehrerin für Blockflöte, Leiterin Musikinstitut MusiCeum, Erlangen,

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